Es knirscht, und plötzlich geht es nicht mehr um Blech, sondern um Formulare. Wer nach einem Unfall die ersten Schritte richtig macht, spart sich Wochen an Rückfragen. Hier steht, was am Unfallort zählt, wie die Abwicklung mit der Versicherung läuft und was wir Ihnen davon abnehmen.
Am Unfallort: die ersten fünf Minuten
- Sichern. Warnblinker, Warnweste anziehen, Pannendreieck aufstellen – ausserorts mindestens 50 Meter vor der Stelle, auf der Autobahn 100 Meter.
- Personen zuerst. Bei Verletzten Notruf 144, bei Bränden 118, die Polizei erreichen Sie unter 117.
- Polizei aufbieten, wenn Personen verletzt sind, wenn Sie sich über den Hergang nicht einig sind oder wenn der Verursacher unbekannt bleibt.
- Dokumentieren. Fotos von beiden Fahrzeugen, von den Schäden aus mehreren Abständen, von der Unfallstelle mit Umgebung, Strassenmarkierung und Verkehrszeichen.
- Daten austauschen. Name, Adresse, Telefonnummer, Kontrollschild, Versicherung und Policennummer. Das europäische Unfallprotokoll hilft, nichts zu vergessen – ein Exemplar gehört ins Handschuhfach.
Ein Rat aus Erfahrung: Kein Schuldanerkenntnis am Unfallort. Wer die Schuld trägt, klären die Versicherungen anhand der Fakten – nicht Sie im ersten Schreck.
Welche Versicherung zahlt was?
Drei Fälle sind zu unterscheiden, und davon hängt ab, wo Sie den Schaden melden.
Sie sind nicht schuld. Dann zahlt die Haftpflichtversicherung der Gegenpartei. Ihr Selbstbehalt und Ihr Bonus bleiben unberührt. Melden Sie den Schaden trotzdem auch Ihrer eigenen Versicherung.
Sie sind schuld. Ihre Haftpflicht deckt den Schaden am fremden Fahrzeug. Der Schaden an Ihrem eigenen Auto ist nur gedeckt, wenn Sie eine Kollisionskasko haben – dann abzüglich Selbstbehalt und mit Auswirkung auf die Prämienstufe.
Kein Gegner im Spiel. Hagel, Marderbiss, Steinschlag, Wildunfall, Diebstahl: Das ist Sache der Teilkasko, in der Regel ohne Bonusverlust.
Bei kleineren Schäden lohnt sich eine Rechnung: Liegt der Schaden nur wenig über dem Selbstbehalt, kann die Prämienerhöhung über die Jahre teurer werden als die Reparatur aus eigener Tasche. Wir rechnen das gerne mit Ihnen durch, bevor Sie melden.
Wer bestimmt die Werkstatt?
Eine Frage, die oft falsch beantwortet wird. Grundsätzlich wählen Sie die Werkstatt – nicht die Versicherung. Manche Policen enthalten allerdings eine Werkstattklausel, die im Gegenzug für eine tiefere Prämie eine Partnerwerkstatt vorschreibt oder bei freier Wahl einen höheren Selbstbehalt vorsieht.
Ein Blick in die Police lohnt sich also, bevor Sie einen Auftrag erteilen. Wenn Sie unsicher sind, schauen wir gemeinsam hinein.
Wie die Abwicklung bei uns läuft
- Schadenaufnahme. Wir nehmen den Schaden auf, fotografieren und dokumentieren – auch Vorschäden, damit es später keine Diskussion gibt.
- Kostenvoranschlag. Sie und die Versicherung erhalten eine nachvollziehbare Aufstellung.
- Expertise. Bei grösseren Schäden schickt die Versicherung einen Experten. Wir koordinieren den Termin und sind dabei.
- Freigabe und Reparatur. Gearbeitet wird, wenn die Kostengutsprache vorliegt.
- Abrechnung. In der Regel direkt mit der Versicherung. Sie zahlen höchstens den Selbstbehalt.
Ein Ersatzfahrzeug stellen wir auf Wunsch bereit – melden Sie den Bedarf gleich bei der Schadenmeldung an.
Von der Delle bis zur Komplettlackierung
Nicht jeder Schaden ist ein Fall für die Versicherung. Parkrempler, Einkaufswagen-Dellen, Kratzer von der Hecke am Feldweg – vieles davon lässt sich reparieren, ohne dass ein Neuteil nötig ist. Wir führen Carrosserie- und Lackierarbeiten für alle Marken aus, von der Ausbeulung über Teillackierungen bis zur Komplettlackierung, und wir sagen Ihnen vorher, welcher Weg der sinnvollere ist.
Bei älteren Fahrzeugen stellt sich zusätzlich die Frage nach dem Verhältnis: Ein Reparaturaufwand, der über dem Zeitwert liegt, ergibt selten Sinn. Auch das sprechen wir offen an – auch wenn dabei ein Auftrag verloren geht.
Steinschlag: der Sonderfall, der schnell teuer wird
Ein Steinschlag in der Windschutzscheibe wirkt harmlos und ist es oft auch – solange man ihn früh behandelt. Kleine Einschläge ausserhalb des Sichtfelds lassen sich reparieren, das dauert eine gute halbe Stunde und ist bei bestehender Teilkasko meist ohne Selbstbehalt gedeckt.
Wartet man zu lange, reisst der Schaden bei Temperaturwechsel oder auf schlechter Strasse ein, und aus der Reparatur wird ein Scheibenersatz. Bei Fahrzeugen mit Assistenzsystemen kommt dann die Kalibrierung der Kamera dazu. Der Unterschied in den Kosten ist erheblich.
Fazit: Steinschlag nicht aufschieben. Fahren Sie vorbei, wir schauen es uns ohne Termin an.
Wir sind in der Nähe
Wiesenweg 45, 5102 Rupperswil – von Aarau, Lenzburg, Suhr oder Buchs in rund zehn Minuten erreichbar. Nach einem Unfall zählt, dass jemand die Sache in die Hand nimmt. Rufen Sie an, wir sagen Ihnen, was als Nächstes zu tun ist.
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